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Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Überführung

Wenn ein Angehöriger nicht an seinem Wohnort stirbt und nach Hause überführt werden soll, ist es für Sie als Hinterbliebene wichtig zu wissen, was Sie tun können und müssen. Die Voraussetzungen für eine Überführung hängen von der Entfernung ab und sind an bestimmte Formalien gebunden.


© Marcel Kusch/dpa

Die Überführung innerhalb Deutschlands und auch aus dem Ausland wird von dem von Ihnen beauftragten Bestattungsinstitut durchgeführt, da der Transport eines Leichnams nur in speziellen Fahrzeugen erlaubt ist. Bestatter sind modern ausgestattete Unternehmen, die Formalitäten übernehmen und mit einem Fuhrpark die Überführung der/des Verstorbenen auch von einem Bundesland in ein anderes durchführen.

Für die Überführung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Den von einem Arzt ausgestellten Totenschein, in dem er den Tod festhält und schriftlich bestätigt.
  • Eventuell (je nach Gemeinde) die Sterbeurkunde des Standesamts, das für die Verstorbene/den Verstorbenen zuständig ist.
  • Die Bescheinigung des Bestatters, in der die ordnungsgemäße Einsargung der/des Verstorbenen bestätigt wird.
  • Die ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen die Überführung der/des Verstorbenen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Sie erhalten diese vom Krankenhaus, von der Gerichtsmedizin oder auch vom Gesundheitsamt.

Wenn nur die Asche des Verstorbenen in einer Urne überführt werden soll, reicht im Normalfall der Totenschein (mit eventuell der Sterbeurkunde) aus, da es keine gesundheitlichen Bedenken (Seuchengefahr etc.) mehr gibt.

Überführung aus dem Ausland

Mit der Überführung ins Ausland oder aus dem Ausland nehmen die Formalitäten zu und sind abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Ihr Angehöriger verstorben ist:

  • Ebenso wie im Inland sind ein Totenschein und eine Sterbeurkunde erforderlich.
  • Wichtigste Voraussetzung für eine Überführung ist ein internationaler Leichenpass. Sie erhalten diesen beim zuständigen Standesamt, wobei die Kosten für die Ausstellung je nach Gemeinde in der Höhe variieren.
  • Der von Ihnen beauftragte Bestatter ist für die ordnungsgemäße Einsargung des Leichnams verantwortlich, um einen sicheren Transport auf dem Landweg oder mit dem Flugzeug zu gewährleisten und um gesundheitliche Risiken auszuschließen, wobei manchmal auch eine Einbalsamierungsbescheinigung notwendig ist.
  • Gleichermaßen bedeutsam für eine Überführung sind die internationalen gesetzlichen Bestimmungen für den Land-, Luft- oder Seeweg, die je nach Land Besonderheiten aufweisen können.

Sargüberführungen ins oder aus dem Ausland können sehr teuer werden, daher ist zu überlegen, ob die/der Verstorbene nicht am Sterbeort kremiert und nur die Urne mit der Asche überführt wird. Wenn dies dem Wunsch der/des Verstorbenen entspricht, besteht darin gute Alternative.