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Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Erste Schritte im Todesfall

Die Zeit unmittelbar nach einem Todesfall ist schwer, vor allem für die direkten Angehörigen. Denn sie müssen sich während der Trauerarbeit auch um diverse formale und organisatorische Dinge kümmern. Diese Übersicht hilft dabei, Struktur in die ersten Schritte nach einem Todesfall zu bekommen.


© picture alliance/dpa

Eintritt des Todesfalls

Sofern der Todesfall im eigenen Heim eintritt, muss der Haus- oder ein Notarzt verständigt werden. Den ärztlichen Notfalldienst in Bremen erreichen Sie unter 0421 / 1 92 92 und unter 0421 / 60 98 063 jenen für Bremen-Nord. Der Arzt stellt den Totenschein aus, der den Todesfall dokumentiert und für die weiteren formalen Schritte benötigt wird. Sollte die Todesursache nicht natürlich oder unklar sein, wird dieser die zuständigen Behörden benachrichtigen. Wenn Sie selbst erkennen können, dass die Todesursache nicht natürlich ist – zum Beispiel aufgrund eines eindeutigen Selbstmords oder gar eines kriminellen Delikts –, so können Sie zusätzlich direkt die Polizei verständigen.

Sollte sich der Todeseintritt in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim ereignen, so werden dort und vom Personal die notwendigen Schritte eingeleitet. Eine Aufbahrung für zwölf bis 24 Stunden ist nach Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort häufig möglich.


Verständigung des Bestatters

Nachdem ein Arzt informiert wurde beziehungsweise die von der/vom Verstorbenen bewohnte Einrichtung die Nachricht über den Tod des Angehörigen übermittelt hat, sollte sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung gesetzt werden, um einen Termin für die Abholung zu vereinbaren. Im Idealfall haben Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit einem von Ihnen ausgesuchten Bestattungsunternehmen persönlichen Kontakt aufgenommen.


Anmeldung des Sterbefalls

Für gewöhnlich ist es auch das Bestattungsinstitut, das den Sterbefall beim Standesamt anzeigt. Zuständig ist jeweils das Standesamt des Sterbeorts. Im Bundesland Bremen muss das spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag geschehen. Tritt der Tod in einer Einrichtung ein, so ist diese zur Anmeldung verpflichtet. Grundsätzlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Sterbefall eigenständig beim Standesamt anzuzeigen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis des Anzeigenden oder eine schriftliche Anzeige durch die Einrichtung, in der die/der Verstorbene dahingeschieden ist
  • der Totenschein
  • die Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • Personenstandsurkunden, d. h. bei
    • Ledigen: Geburtsurkunde
    • Eheleuten: Heiratsurkunde
    • Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Verwitwerten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • gleichgeschlechtlichen Partnerschaften: entsprechende Urkunde
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen
  • ggf. weitere Unterlagen, über die das Standesamt informiert

Ist ein Bestattungsunternehmen involviert, stellt dieses auch die Sterbeurkunde aus. Dafür fallen in Bremen Gebühren von einmalig 12,00 € sowie 6,00 € für jede weitere, gleichzeitg bestelle Sterbeurkunde an.


Verständigung der Kirche

Wer sich der Kirche verbunden fühlt oder weiß, dass dies bei dem verstorbenen Angehörigen der Fall war, kann bei einem Todesfall den zuständigen Pfarrer kontaktieren. Ist der Tod eines Angehörigen noch nicht eingetreten, aber absehbar, so kann der Priester auch die Krankensalbung durchführen.


Nächste Schritte

Sofern alle notwendigen ersten Maßnahmen nach dem Todesfall getroffen wurden, erfolgen weitere Planungen (beispielsweise hinsichtlich der Bestattung und Trauerfeier) und Notwendigkeiten in Abstimmung mit den zuständigen Stellen. Bedacht werden kann – falls notwendig – zusätzlich:

  • die Versorgung von Pflanzen und Haustieren
  • das Abstellen elektronischer Geräte
  • das Abbestellen von Strom, Gas, Wasser
  • das Entsorgen verderblicher Lebensmittel
  • das Verschließen von Fenstern und Türen
  • die Sicherung der Wohnung/des Hauses durch professionelle Wachdienste
  • das Informieren des Arbeitgebers des/der Verstorbenen