Die Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist die amtliche Beurkundung über den Tod eines Menschen. Sie muss beim Standesamt der Ortsgemeinde oder Stadtverwaltung des Ortes, an dem der Mensch verstorben ist, beantragt werden. Das können Angehörige und Vertrauenspersonen des Verstorbenen, Bevollmächtigte oder Bestatter übernehmen.
© Marcus Reichmann
In der Sterbeurkunde stehen alle persönlichen Daten des Verstorbenen. Zu diesen zählen alle Vor- und Nachnamen, Geburtsname, Tag und Uhrzeit des Todes sowie der Ort, an dem der Mensch verstorben ist. Auch der letzte Wohnsitz, Geburtstag und Geburtsort, die Religionszugehörigkeit und der aktuelle Familienstand geben Auskunft über die verstorbene Person. Schließlich enthält die Sterbeurkunde den Ort des ausstellenden Standesamtes, das Datum der Beurkundung, Name und Unterschrift des beurkundenden Standesbeamten, eine Sterberegisternummer sowie ein amtliches Siegel.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden der Totenschein und Personalausweis, ferner bei ledigen Menschen die Geburtsurkunde und bei verheirateten Personen zusätzlich das Familienstammbuch benötigt. Bei geschiedenen Paaren ist ebenfalls das Scheidungsurteil erforderlich. Im Falle von verwitweten Menschen muss dem Standesamt zudem die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners vorgelegt werden. Der Totenschein, der aus medizinischer Sicht den Tod dokumentiert, bildet die Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde. Sind nicht alle Dokumente auffindbar, sollte man sich beim Standesamt erkundigen, welche Ersatzdokumente akzeptiert werden.
Eine Sterbeurkunde muss immer beantragt werden, denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die meisten Verstorbenen werden innerhalb von drei bis zehn Tagen nach Eintreten des Todes beigesetzt. Ausnahmen bilden unnatürliche Todesfälle, die der Gerichtsmedizin übergeben und obduziert werden. In allen Fällen ist jedoch eine Bestattung ohne Vorlage einer Sterbeurkunde nicht möglich.
Bei jedem Todesfall werden mehrere Sterbeurkunden für die Bestattung, Abmeldung von Versicherungen, Kündigung von Verträgen, das Beantragen von Renten- und Erbansprüchen, aber auch für Darlehen, Hypotheken und Grundbucheintragungen benötigt.
Sterbeurkunden müssen immer spätestens am dritten Werktag nach dem Eintreten des Todes beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes beantragt werden. Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. In Bremen liegen diese bei 12 Euro und 6 Euro für jede weitere, gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde.
Sterbeurkunde im Ausland
Tritt der Tod im Ausland ein, sollten sich die Angehörigen oder Mitreisende an die Deutsche Botschaft oder ein Konsulat beziehungsweise Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland wenden. Diese übernehmen alle notwendigen Formalitäten und setzen sich über das Auswärtige Amt in Berlin mit der zuständigen Behörde in Deutschland in Verbindung.