Das Wahlgrab
Auf einem Friedhof wird zwischen zwei verschiedenen Grabarten unterschieden. Dem Reihengrab und dem Wahlgrab. Entscheiden Sie sich für die günstigere Variante, das Reihengrab, so bekommen Sie das nächste freie Grab in einer Reihe zugeteilt.
© Christian Butt
Die Stelle für das Wahlgrab können Sie sich, wie der Name bereits vermuten lässt, jedoch selbst auf dem Friedhof aussuchen. Wahlgräber können für bis zu vier Personen gepachtet werden. Daher eignen sich Wahlgräber besonders, wenn die Grabstelle in der Zukunft als Familiengrab genutzt werden soll.
Auch bei der Gestaltung eines Wahlgrabes sind Sie in der Regel freier als bei der eines Reihengrabes. So können Sie im Vorfeld nicht nur das Grab selbst aussuchen, sondern haben auch in Fragen der Grabbepflanzung und Gestaltung mehr Auswahlmöglichkeiten. Bei Reihengräbern ist hingegen manchmal selbst die Form des Grabsteines vorgeschrieben.
Die Länge der Ruhezeiten, also der Wartezeit, die verstreichen muss, bevor ein Grab neu vergeben werden darf, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und hängt von der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs ab. Auf den meisten Friedhöfen gilt eine Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der letzten Beisetzung. Gerade dieser letzte Punkt ist wichtig, denn, wenn es sich bei der Grabstelle um ein Familiengrab handelt, gilt die Ruhezeit ab dem Zeitpunkt der letzten Bestattung. Das hat zur Folge, dass Sie möglicherweise die Grabnutzungsrechte für Ihr Wahlgrab verlängern müssen.
Kosten für ein Wahlgrab
Die Kosten für ein Wahlgrab variieren zwischen den einzelnen Friedhöfen, auch die Größe des Wahlgrabes spielt natürlich eine Rolle. Im Durchschnitt fallen für die gesamte Ruhezeit Gebühren von 1.300 bis 2.700 Euro für ein Einzelwahlgrab und 2.900 bis 5.400 Euro für ein Doppelwahlgrab an.