Die Friedhofsgebühren
Die Friedhofsgebühren machen zwischen 20 und 30 Prozent des Gesamtpreises einer Bestattung aus. Da die Friedhofsgebühren meist kommunal geregelt werden, schwanken die Friedhofskosten stark. Im Durchschnitt müssen Sie für den Friedhof Kosten in Höhe von 2.500 Euro veranschlagen.
© Frank Thomas Koch
Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren sind die Kosten, die auf dem Friedhof allein für die Bestattung anfallen. Darin enthalten sind das Öffnen, Auskleiden, Herrichten und Schließen des Grabes vor und nach der Beerdigung. In den meisten Fällen sind auch die Kosten für das Abräumen und Entsorgen der Kränze, die – je nach Jahreszeit und Witterung – früher oder später von den Gräbern entfernt werden, in den Bestattungsgebühren enthalten. Die Kosten für das Einebnen des Grabes fallen ebenfalls unter die Bestattungsgebühren, für die Sie mit durchschnittlichen Gesamtkosten von 600 bis 1.000 Euro rechnen müssen.
Grabnutzungsgebühren
Die meisten Menschen sprechen davon, ein „Grab zu kaufen“, wenn sie die Rechte an einer Grabstelle erwerben. Tatsächlich können Gräber aber nicht direkt gekauft werden. Lediglich die Grabnutzungsrechte an einer Grabstelle können gemietet werden. Konkret kann für einen bestimmten Zeitraum, die sogenannte Ruhezeit, das Recht erworben werden, die Grabstelle zu nutzen. Ist diese Ruhezeit, die meist zwischen 20 und 30 Jahren dauert, abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden. Die Ruhezeit gilt dabei immer ab dem Zeitpunkt der letzten Beisetzung und kann nicht verkürzt werden. Das spielt besonders bei Familiengräbern eine große Rolle, weil die Verstorbenen hier zumeist nach und nach beerdigt werden.
Die Grabnutzungsgebühren sind regional sehr unterschiedlich, belaufen sich aber in der Regel auf mindestens 500 und höchstens 3.000 Euro bei einfacher Belegung. In Bremen liegen die Kosten seit dem 01. Januar 2021 beispielsweise für eine Urnenreihengrabstelle von einem Quadratmeter bei 961 Euro und für eine Erdbestattungsreihengrabstelle von zwei Quadratmetern bei 1.307 Euro.
Weitere Kosten auf dem Friedhof
Neben den obligatorischen Gebühren für Bestattung und Grabnutzung kommen optionale Kosten hinzu. Hierzu zählen gegebenenfalls Gebühren für das Krematorium, für die Sargträger oder den Aufbahrungsraum.