Die Bestattungsvorsorge
Im Zuge einer Bestattungsvorsorge organisieren Menschen ihre eigene Beerdigung bereits im Vorfeld, um die Hinterbliebenen nach dem eigenen Ableben sowohl finanziell als auch psychisch zu entlasten.
© Sonja K. Sancken
Die übliche Variante ist der Abschluss eines sogenannten Werkvertrages mit einem Bestatter. Alternativ kann auch eine Bestattungsversicherung abgeschlossen werden, die von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird und nach Umfang und Art der versicherten Leistungen variiert. Üblicherweise nicht zur Bestattungsvorsorge gehört die Grabpflege. Diese kann jedoch ebenfalls bereits zu Lebzeiten für eine bestimmte Dauer geregelt werden. Hier ist der richtige Ansprechpartner die Friedhofsgärtnerei des ausgewählten Friedhofs für die spätere Bestattung.
Manche Menschen entscheiden sich auch dafür, einfach einen Betrag für die eigene Bestattung samt Wünschen zur Seite legen. Allerdings ist dann nicht unbedingt garantiert, dass die Hinterbliebenen diesen Wünschen auch nachkommen, wenn sie nicht in Form einer Bestattungsverfügung dokumentiert sind. Daher ist die Vorsorge bei einem Bestatter oft die bessere Wahl.
Die Bestattungsvorsorge beim Bestattungsunternehmen
Wer sich für die von einem Bestattungsunternehmen geplante Bestattungsvorsorge entscheidet, profitiert vom direkten Kontakt mit dem Bestatter. Hier zählt vor allem die persönliche Vertrauensbasis, auf deren Grundlage es leichter fällt, über persönliche Wünsche zu sprechen. Zu den Gesprächsinhalten zählen die Art der Bestattung, die Blumendekoration und der gesamte Ablauf. Auch Kleidungsstücke können bereits bestimmt werden, die im Sarg getragen werden sollen, sowie die Gegenstände, die beigelegt werden sollen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die an das beauftragte Bestattungsunternehmen gezahlten Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Dann kann es auch im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens nicht von den Gläubigern angetastet werden. Die meisten Institute arbeiten allerdings ohnehin mit diesem Modell.
Die Wünsche für die eigene Bestattung können wie bereits erwähnt in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden, um für die Angehörigen wichtige emotionale Hilfestellungen zu leisten. Denn nicht immer wissen diese, wie sich die/der Verstorbene die eigene Beerdigung vorgestellt hat.
Rechtliche Stellung der Bestattungsvorsorge
Ist mit einem Bestattungsunternehmen ein Vertrag über die Bestattungsvorsorge geschlossen worden, kann der Inhalt von den Erben nicht verändert werden, was gleichermaßen für den festgelegten Bestattungsablauf gilt. Auch wenn die einzelnen Bundesländer eine in den Bestattungsgesetzen festgeschriebene Totenfürsorgepflicht vorsehen, ist der im Rahmen der Bestattungsvorsorge festgelegte Wille vorrangig und deshalb unantastbar. Wurde zu Lebzeiten Sozialhilfe beantragt, darf der bereits abgeschlossene Vertrag über die Bestattungsvorsorge nicht angetastet werden, es sein denn, er übersteigt wesentlich das Verhältnis zu den allgemeinen Lebensumständen.