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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Bestattungsverfügung

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Im Fall der Fälle ist es jedoch sehr hilfreich zu wissen, wie sich der Partner, ein enger Verwandter oder ein guter Freund die eigene Bestattung vorgestellt hat.


© djd/DIAGEO Deutschland

Eine sogenannte Bestattungsverfügung schafft diesbezüglich frühzeitig Klarheit. Sie dient dazu, die Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach dem Tod getroffen werden sollen. Inhalte der Bestattungsverfügung können beispielsweise Form und Ausrichtungsart der Trauerfeier sein, der Inhalt der Grabrede, eine Liste der zu benachrichtigenden Personen, die Gestaltung des Grabes oder der Name desjenigen, der im Falle von Unklarheiten die notwendigen Entscheidungen treffen soll.

Juristisch gesehen ist die Bestattungsverfügung eine Willenserklärung, für deren Abfassung keine Vorschriften existieren. Voraussetzung für die Gültigkeit einer solchen Verfügung gibt es im Grunde nur eine: Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass diese aus freiem Willen zu Papier gebracht wurde.

Damit keine Fragen oder Missverständnisse aufkommen, sollte die Bestattungsverfügung folgende Informationen jedoch auf jeden Fall enthalten: Zunächst kommt der Titel, am einfachsten mittels der Überschrift „Bestattungsverfügung“. Es folgen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Anschließend werden konkrete Wünsche bezüglich der gewünschten Bestattungsart und des Bestattungsortes genannt. Geschlossen wird das Dokument mit Datum und der handschriftlichen Unterschrift. Viele Bestatter bieten auch eine Beratung für eine Bestattungsverfügung beziehungsweise -vorsorge an.

Zusätze in einer Bestattungsverfügung

Damit die Bestattung auch tatsächlich so stattfinden kann, wie es gewünscht wurde, ist es ratsam, in der Bestattungsverfügung weitere Einzelheiten zu regeln. Beispielsweise könnten Wünsche bezüglich der Inschrift des Grabsteins angegeben werden. Zur Absicherung empfiehlt es sich außerdem, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen.

Den Angehörigen und Freunden sollte jedoch die Möglichkeit gegeben werden, die Bestattung bis zu einem gewissen Grade nach ihren eigenen Vorstellungen durchzuführen, um so ihrer Trauer auf individuelle Weise Ausdruck verleihen zu können. Auch ist es sinnvoll, sich mit der Familie abzusprechen, wenn eine Bestattungsart gewünscht ist, bei der es keine Grabstätte gibt, da diese von den Hinterbliebenen oft als wichtiger Ort zur Trauerbewältigung angesehen wird.