Das Erbe
Wenn ein Familienangehöriger stirbt, löst dieses oftmals nicht nur Trauer und Verzweiflung aus, sondern der Erbfall kann auch zu sehr unschönen Streitigkeiten unter den Erben führen. Um diese zu vermeiden, sollten Sie wissen, was zum Nachlass gehört und wie die Erbfolge laut Gesetz geregelt ist.
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Grundsätzlich ist es so, dass Erben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten erben. Das heißt, ein Erbfolger erbt nicht nur das Vermögen, sondern auch etwaige Verbindlichkeiten und Schulden. Da der Erbe immer die Möglichkeit hat, das Erbe auszuschlagen, ist es wahrscheinlich, dass er dies dann tun wird, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um die Erben davor zu bewahren, für mögliches Fehlverhalten des Erblassers mit dem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen, was in früheren Zeiten oft ruinös war.
Die Entscheidung können die Erben in Ruhe in einem Zeitraum von 6 Wochen nach der Testamentseröffnung treffen. Sie muss persönlich vor dem Nachlassgericht bekannt gegeben oder diesem durch einen Notar mitgeteilt werden.
Wenn das Vermögen die Schulden übersteigt, wird der Erbe normalerweise die Erbschaft annehmen. Dann kann er folgende Vermögensrechte zukünftig sein Eigen nennen:
- Das komplette Eigentum des Erblassers geht auf den Erben über. Zur Erbschaft gehören dann sämtliche beweglichen Sachen und Immobilien.
- War der Verstorbene Miteigentümer einer Immobilie, wird auch nur dieser Miteigentumsanteil auf den Erben vererbt. Wenn der Verstorbene Mieter einer Wohnung war, wird auch dieser Mietvertrag vererbt.
- Auch Bankkonten gehen auf den Erben über.
- Ebenfalls vererbt werden Rechte, die weiterhin in der Zukunft Einkünfte generieren können, so zum Beispiel der Anspruch auf Tantiemen für künstlerische Erzeugnisse.
- Bei Lebensversicherungen erbt der Erbe nur, sofern der Verstorbene keinen Bezugsberechtigten gegenüber der Versicherung genannt hat.
Verbindlichkeiten, die zur Erbmasse gehören, sind Kredite, Forderungen von Gläubigern oder sogar Spielschulden. Es ist im Einzelfall also sinnvoll, sich vor der Annahme der Erbschaft zuerst einen Überblick über den Stand der Dinge zu verschaffen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.