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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Digitaler Nachlass häufig ungeklärt

Verwaltung sensibler Daten und der Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall

Bremen. Vom E-Mail Postfach über soziale Netzwerke bis zum Online-Banking oder Smart Home: Ein Großteil des Alltags findet inzwischen online statt. Damit hinterlässt auch jeder Nutzer eine Vielzahl an sensiblen Daten, die verwaltet werden müssen.

Mittlerweile wird das Internet von allen Altersgruppen intensiv genutzt: Bei der Allensbacher Markt- und Werbeträger-Analyse gaben im Jahr 2021 insgesamt 25,7 Prozent der befragten Senioren in Deutschland an, mehrmals täglich online zu sein. Rund 4,2 Prozent der Teilnehmer im Alter ab 60 Jahren sagten sogar aus, ständig oder fast die ganze Zeit im Internet aktiv zu sein. Jedoch sollten sich auch jüngere Menschen, die noch mehr online unterwegs sind, mit ihrem digitalen Nachlass befassen.

Passwörter und Zugänge lassen sich ebenso vererben wie materielle Güter. Für Angehörige ist es in der Regel schwierig, diesen Teil des Erbes zu verwalten. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, fehlt zum einen das Wissen über wichtige Zugangsdaten und zum anderen die Einwilligung der betroffenen Person.

Internetnutzer können Passwörter und Zugänge zu Accounts von Online-Diensten ebenso vererben wie materielle Güter. Eine zuvor ernannte Vertrauensperson kümmert sich um alle Angelegenheiten rund um den digitalen Nachlass. Bestattungsunternehmen können als Experten ebenfalls die Abmeldungen übernehmen. (Foto: Adobe Stock/Konstantin Postumitenko)

 

Viele Lebensbereiche betroffen

Krankheit, Unfälle oder Tod können plötzlich und in jedem Alter vorkommen. „Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist“, so die Verbraucherzentrale Bremen. „Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“

Das digitale Erbe umfasst viel mehr Bereiche, als den meisten Nutzenden zunächst in den Sinn kommt. Neben dem Zugriff auf E-Mails und soziale Netzwerke sind auch sämtliche Daten in Coud-Diensten, auf dem Laptop oder dem Smartphone und anderen Endgeräten zu berücksichtigen. Fotos, Chat-Verläufe, Kontakte und weitere Inhalte sind betroffen.

Hinzu kommen alle durch diverse Anbieter gesammelten und auf Servern gespeicherten Daten. Einige Beispiele sind Streamingdienste oder Online-Shops. Besonders sensibel sind Gesundheitsdaten, die zum Beispiel mittels Fitness-Armbändern erfasst und übermittelt werden, Bankdaten, Datingportale oder auch Zugänge zur Smart Home Technik. Diese Daten können sehr persönlich sein und schlimmstenfalls sogar Sicherheitslücken verursachen.

Klaren Überblick verschaffen

Im Todesfall laufen Verträge und Abonnements zunächst weiter, denn viele Anbieter löschen die Zugänge erst nach Erhalt einer Sterbeurkunde. Auch die gespeicherten Daten verbleiben bei den Unternehmen. Selbst einen Überblick darüber zu haben, wo man welche Informationen hinterlegt hat, ist demnach ratsam. Dies gilt auch für den Fall, dass man durch eine Krankheit oder andere Lebensumstände nicht mehr in der Lage ist, sich selbst darum zu kümmern.

Vor allem im Bereich Social Media gibt es wichtige Punkte zu klären. Auf welchen Plattformen sind Profile erstellt worden? Sollen diese gelöscht oder aber im Gedenkstatus verwaltet werden? Wie soll das Ableben der Person kommuniziert werden? Hier ist es sehr wichtig, die eigenen Wünsche festzuhalten und frühzeitig mit den Angehörigen zu besprechen. Bei einigen Netzwerken und Plattformen können in den Einstellungen auch selbst Vertrauenspersonen als Nachlassverwalter eingetragen werden, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Diese können sich in dem vererbten Konto dann zum Teil so bewegen wie der Kontoinhaber zuvor selbst.
 

„Verbraucher können Angehörigen eine Vollmacht
für ihren digitalen Nachlass erteilen und
ihre Zugangsdaten in einer Liste sammeln.“

Parsya Baschiri, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Bremen
 

Listen für die Vertrauensperson

„Verbraucher können Angehörigen eine Vollmacht für ihren digitalen Nachlass erteilen und ihre Zugangsdaten in einer Liste sammeln“, erklärt Parsya Baschiri, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Bremen.

Im Idealfall sollten einer festen Person alle Aufgaben zum digitalen Nachlass übertragen werden. Dieser Verwalter erhält dann im Krankheits- oder Todesfall die Liste mit den Benutzerkonten und Passwörtern. Häufig nimmt es etwas Zeit in Anspruch, eine vollständige Aufstellung aller Accounts anzufertigen.

„Um sicherzustellen, dass nur Bevollmächtigte Zugriff auf diese Liste haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese sicher zu verwahren“, so Parsya Baschiri. Handgeschriebene oder gedruckte Dokumente sollten dem Experten zufolge in einem Tresor oder Bankschließfach deponiert werden. Werden die Listen digital erstellt, empfielt sich die Verwahrung auf einem USB-Stick oder einer Festplatte.

Dann sollte entweder das unverschlüsselte Speichermedium selbst sicher hinterlegt werden oder alternativ das Passwort, wenn eine Verschlüsselung vorgenommen wurde. Ansonsten entstehen Sicherheitsrisiken oder aber die Vertrauenspersonen können nicht auf die notwendigen Daten zugreifen. Baschiri rät zudem: „Ist die Liste einmal erstellt, sollte diese natürlich auch aktuell gehalten werden“.

Detaillierte Vollmachten

Am wichtigsten ist jedoch: Über den Tod hinaus muss die Vollmacht zur Datenverwaltung gültig sein. Wird für Lebzeiten in bestimmten Fällen die Übertragung der Vollmacht an eine Person gewünscht, beispielsweise im Falle eines schweren Unfalls oder eines Komas, sollte dies ebenfalls festgehalten werden.

Darüber hinaus sind die Wünsche zum Umgang mit den jeweiligen Nutzerkonten und -daten sowie den Endgeräten in den jeweiligen Situationen detailliert zu verschriftlichen. Die Vollmacht muss mit einem Datum und einer Unterschrift versehen sein und wird an die Vertrauensperson übergeben - ebenso wie die Information, wo und wie die Liste mit den Details aufzufinden ist. Es wird empfohlen, auch andere Angehörige darüber in Kenntnis zu setzen, wer welche Vollmachten erhält.

Laut Verbraucherzentrale Bremen wird die Vollmacht nach dem Tod besonders wichtig, wenn digital geschlossene Verträge bestehen, aus denen sich Zahlungspflichten für die Erbinnen und Erben ergeben. „Unter Umständen laufen hier gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen“, weiß Parsya Baschiri. Zwar hätten Erben einen Anspruch auf den Zugang zum Benutzerkonto, gegenüber den Vertragspartnern müssten sie sich aber erst einmal legitimieren.

Um auf Bankkonten zugreifen zu dürfen, ist eine einfache Vollmacht oft nicht ausreichend: „Da machen Banken häufig Probleme“, sagt Rechtsexperte Baschiri. Daher sei es ratsam, in diesem Fall das entsprechende Formular der Institution zu nutzen. Bei Erben reiche in der Regel auch das Vorlegen eines Erbscheins aus.

Hilfe von Bestattungsunternehmen

Eine kompetente Beratung und Vorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Zwar können Nutzerinnen und Nutzer auch selbst vorsorgen und zum Beispiel mit Musterdokumenten arbeiten, doch Bestattungsunternehmen bieten als erfahrene Experten eine deutlich umfassendere Hilfestellung. Zum einen unterstützen sie Erbinnen und Erben einfühlsam bei der Verwaltung der Daten und übernehmen Abmeldungen, zum anderen sorgen sie dafür, dass schon frühzeitig alle wichtigen Dokumente erstellt sowie rechtssichere Vollmachten erteilt werden.

Dabei werden alle relevanten Lebensbereiche einbezogen. Dies sorgt für das sichere Gefühl, alles rechtzeitig geregelt zu haben. Die Vorsorge schafft klare Verhältnisse, ermöglicht ein schnelles Handeln und entlastet die Angehörigen im Krankheits- oder Trauerfall. Auch grundlegende Abmeldungen, zum Beispiel bei der Rentenversicherung oder der GEZ, werden auf Wunsch übernommen.

Der Bestatter nimmt als Vertrauensperson alle gewünschten Vertragsermittlungen, Auskünfte und Abmeldungen datenschutzkonform vor und nutzt die Daten selbstverständlich ausschließlich zu diesem Zweck. Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags können schon zu Lebzeiten Nutzerkonten und Mitgliedschaften per Vollmacht beim Unternehmen hinterlegt werden.

Einige Bestatter bieten auch die Nutzung digitaler Portale an: Bereits durchgeführte Abmeldungen sind dann einsehbar und weitere können hinzugefügt oder selbstständig durchgeführt werden.