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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Bestattungskosten

Unter dem Begriff Bestattungskosten werden allgemein alle Kosten verstanden, die mit der Bestattung einhergehen. Grundsätzlich sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, diese zu tragen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Beisetzung möglichst aus dem Erbe des Verstorbenen finanziert werden soll.


© Sebastian Willnow/dpa-tmn

Bestattungskosten können durch die zahlreichen Möglichkeiten der Bestattung stark variieren.

Bestatter min. max. Ø
Sarg mit Ausstattunf, z.B. Edelholz massiv 1.000 € 3.500 € 2.200 €
Sarg mit Ausstattung, z.B. Kiefer massiv 400 € 1.000 € 800 €
Urne, Edelmetal oder Design 120 € 500 € 350 €
Formalitäten & Verwaltungskosten 30 € 220 € 180 €
Überführung, innerorts 60 € 200 € 160 €
Aufbahrung / Trauerhallengestaltung 60 € 250 € 160 €
Ankleiden & Einbetten 80 € 150 € 120 €
Urne, einfach 60 € 120 € 100 €
Kissen, Decken, Polster 60 € 150 € 100 €
Totenbekleidung 50 € 125 € 100 €
30 Trauerbriefe ohne Porto 50 € 150 € 100 €
Hygienische Versorgung der/des Verstorbenen 50 € 110 € 90 €
Grabkreuz 35 € 100 € 70 €


Friedhofsgebühren

Nicht nur beim Bestatter fallen Kosten an, sondern auch auf dem Friedhof. Diese können in den Kommunen unterschiedlich hoch sein und variieren je nachdem, wie die Bestattung ausgerichtet ist. Dabei geht es um Gebühren für die Grabnutzung und die Beisetzung.

Auf dem Friedhof fallen auch diverse Kosten nach einer Bestattung an.

Friedhofsgebühren min. max. Ø
Erdwahlgrab 914 € 3.086 € 2.000 €
Erdreihengrab 670 € 2.155 € 1.400 €
Grabnutzungsgebühr 343 € 3.086 € 1.200 €
Urnenwahlgrab 504 € 1.835 € 1.150 €
Urnengemeinschaftsgrab 375 € 2.041 € 1.150 €
Urnenreihengrab 343 € 1.246 € 800 €
Urne anonym 347 € 1.272 € 800 €
Beisetzungsgebühr 400 € 1.000 € 600 €
Kühlzellen / Aufbahrungsraum (3 Tage) 150 € 600 € 300 €
Einäscherung samt Aschekapsel 180 € 400 € 290 €
Trauerhallennutzung 100 € 360 € 200 €
Sargträger 80 € 250 € 165 €


Kosten für die Grabpflege

Gibt man die Grabpflege an einen Friedhofsgärtner ab, so existieren verschiedene Kostenmodelle: neben der einfachen Anlage eines Grabes und der ersten Gestaltung der Grabstätte gibt es auch die Option der Dauergrabpflege. Hierbei wird das Grab über eine Laufzeit von 30 Jahres professionell gepflegt.

Friedhofsgärtner min. max. Ø
Dauergrabpflege komplett (30 Jahre) 2.410 € 20.900 € 11.400 €
Erste dauerhafte Grabgestaltung 200 € 1.200 € 650 €
Grabpflege pro Jahr 60 € 600 € 350 €
Provis. Grabanlage nach Beisetzung 60 € 400 € 250 €


Steinmetz und Grabstein

Zu einem Grab gehört üblicherweise ein Grabstein. Dieser wird von einem Steinmetz erarbeitet. Sie können hier zwischen vielen verschiedenen Steinarten wie etwa Granit, Sandstein oder Marmor wählen. Auch bei der Schrift haben Sie Wahlmöglichkeiten: Diese kann graviert oder aufgesetzt werden. Zudem variieren die Formen des Grabsteines nach Bedarf: Einzelgrab oder Familiengrabstätte, Urnengrabstein, Kissenform oder sogar Stele kann der Steinmetz vor Ort umsetzen.

Steinmetz min. max. Ø
Neuer Grabstein 300 € 4.000 € 2.000 €
Neue Grabeinfassung 200 € 1.000 € 700 €
Aufstellen / Versetzen 50 € 600 € 250 €
Schrift pro Buchstabe 10 € 30 € 20 €
Transprotkosten je km 1 € 2 € 1,50 €


Sargschmuck und Trauerkränze

Fester Bestandteil unserer Trauerkultur sind Trauerkränze und Blumenbuketts. Der sogenannte Sargschmuck wird von (Friedhofs-)Gärtnern in vielen unterschiedlichen Formen und Farben angeboten. Hierbei kommen sowohl regionale als auch saisonale Pflanzen zum Einsatz. Diese werden zunächst während der Zeremonie der Trauerfeier auf und um den Sarg herum platziert. Nach der Beisetzung werden die Blumengestecke, Kränze und Sträuße auf die Grabanlage gelegt.

Florist min. max. Ø
Trauerkranz 80 € 300 € 170 €
Sargschmuck / Blumenbukett 90 € 200 € 130 €


Todes- und Traueranzeigen

Um Freunde und Bekannte sowie Arbeitskollegen, Vereinskameraden oder Nachbarn über den Tod einer/eines Angehörigen zu informieren und Ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen, können Todes- und Traueranzeigen in der Tageszeitung geschaltet werden. Diese sind in vielen Fällen wichtig für die Trauerverarbeitung und die Erinnerung an die Verstorbenen.

Möglichkeiten und Preise einer Anzeigenschaltung in den Zeitungen der WESER-KURIER Mediengruppe haben wir Ihnen in der Rubrik “Preise und Musterbuch“ zusammengestellt.


Kosten rund um die Bestattung

Je nachdem, wie Sie die Beisetzung des Verstorbenen planen, sollten Sie weitere Kosten Dritter einplanen. Da diese optional sind und keinen festen Rahmen haben, können so große Unterschiede in der Kalkulation entstehen. So können zum Beispiel Kosten für das Orgelspiel oder sonstiges Musizieren in der Kirche oder Kapelle anfallen. Falls Sie nach der Beisetzung zum Leichenschmaus laden, werden Sie hierzu anfallende Bewirtungskosten haben.

Leistungen Dritter min. max. Ø
Gasthof / Bewirtung 30 Personen 240 € 800 € 520 €
Kirche / Trauerredner 40 € 400 € 210 €
Live Musik, z.B. Orgelspiel 150 € 200 € 175 €
Musik von CD 25 € 50 € 45 €


Urkunden und Bescheinigungen

Um einen Todesfall offiziell zu bescheinigen, bedarf es einer öffentlichen Urkunde. Dies ist der sogenannte Totenschein oder auch die Todesbescheinigung. In dieser werden die Personalien des Verstorbenen und unter Umständen auch die Todesursache sowie Todesart verzeichnet. Die Sterbeurkunde hingegen wird von den Standesämtern ausgestellt. Benötigt werden Sterbeurkunden beispielsweise bei der Beantragung von Erbscheinen und Versicherungsleistungen. Die Kremationsleichenschau ist die nochmalige äußere Leichenschau zur Klärung der Todesart, die laut Gesetz erneut durch einen Arzt vorgenommen werden muss.

Urkunden/Gebühren min. max. Ø
Leichenschau / Totenschein 20 € 130 € 80 €
Kremationsleichenschau 20 € 50 € 50 €
Sterbeurkunde 6 € 10 € 10 €


Weitere Kosten, die der Hinterbliebene zu tragen hat, entstehen durch rechtliche Vorgaben.


Erbe und Bestattungskosten

Wenn Sie zu den Erben gehören, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen und befürchten, dass der Verstorbene zu hoch verschuldet war, um die Bestattung zu bezahlen, können Sie sich auf die sogenannte beschränkte Erbenhaftung berufen. In diesem Fall wird das Erbe einer Nachlassverwaltung übergeben. Diese kümmert sich darum, dass das Privatvermögen des Verstorbenen mit seinen Schulden verrechnet wird. Als Erbe müssen Sie dann maximal mit der Summe für die Beisetzung haften, die Sie aus der Erbmasse des Verstorbenen erlangen.


Unterhaltspflicht und Bestattungskosten

Wenn die Bestattungskosten nicht von den Erben bzw. aus dem Erbe getragen werden können, wird als nächstes derjenige in die Pflicht genommen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.


Bestattungskosten bei Tod durch Unfall

Wenn der Tod des Verstorbenen durch eine andere Person verursacht wurde, muss diese die Bestattungskosten tragen.