Die Bestattungskosten
Unter dem Begriff Bestattungskosten werden allgemein alle Kosten verstanden, die mit der Bestattung einhergehen. Grundsätzlich sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, diese zu tragen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Beisetzung möglichst aus dem Erbe des Verstorbenen finanziert werden soll.
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Bestattungskosten können durch die zahlreichen Möglichkeiten der Bestattung stark variieren.
Bestatter | min. | max. | Ø |
Sarg mit Ausstattunf, z.B. Edelholz massiv | 1.000 € | 3.500 € | 2.200 € |
Sarg mit Ausstattung, z.B. Kiefer massiv | 400 € | 1.000 € | 800 € |
Urne, Edelmetal oder Design | 120 € | 500 € | 350 € |
Formalitäten & Verwaltungskosten | 30 € | 220 € | 180 € |
Überführung, innerorts | 60 € | 200 € | 160 € |
Aufbahrung / Trauerhallengestaltung | 60 € | 250 € | 160 € |
Ankleiden & Einbetten | 80 € | 150 € | 120 € |
Urne, einfach | 60 € | 120 € | 100 € |
Kissen, Decken, Polster | 60 € | 150 € | 100 € |
Totenbekleidung | 50 € | 125 € | 100 € |
30 Trauerbriefe ohne Porto | 50 € | 150 € | 100 € |
Hygienische Versorgung der/des Verstorbenen | 50 € | 110 € | 90 € |
Grabkreuz | 35 € | 100 € | 70 € |
Friedhofsgebühren
Nicht nur beim Bestatter fallen Kosten an, sondern auch auf dem Friedhof. Diese können in den Kommunen unterschiedlich hoch sein und variieren je nachdem, wie die Bestattung ausgerichtet ist. Dabei geht es um Gebühren für die Grabnutzung und die Beisetzung.
Auf dem Friedhof fallen auch diverse Kosten nach einer Bestattung an.
Friedhofsgebühren | min. | max. | Ø |
Erdwahlgrab | 914 € | 3.086 € | 2.000 € |
Erdreihengrab | 670 € | 2.155 € | 1.400 € |
Grabnutzungsgebühr | 343 € | 3.086 € | 1.200 € |
Urnenwahlgrab | 504 € | 1.835 € | 1.150 € |
Urnengemeinschaftsgrab | 375 € | 2.041 € | 1.150 € |
Urnenreihengrab | 343 € | 1.246 € | 800 € |
Urne anonym | 347 € | 1.272 € | 800 € |
Beisetzungsgebühr | 400 € | 1.000 € | 600 € |
Kühlzellen / Aufbahrungsraum (3 Tage) | 150 € | 600 € | 300 € |
Einäscherung samt Aschekapsel | 180 € | 400 € | 290 € |
Trauerhallennutzung | 100 € | 360 € | 200 € |
Sargträger | 80 € | 250 € | 165 € |
Kosten für die Grabpflege
Gibt man die Grabpflege an einen Friedhofsgärtner ab, so existieren verschiedene Kostenmodelle: neben der einfachen Anlage eines Grabes und der ersten Gestaltung der Grabstätte gibt es auch die Option der Dauergrabpflege. Hierbei wird das Grab über eine Laufzeit von 30 Jahres professionell gepflegt.
Friedhofsgärtner | min. | max. | Ø |
Dauergrabpflege komplett (30 Jahre) | 2.410 € | 20.900 € | 11.400 € |
Erste dauerhafte Grabgestaltung | 200 € | 1.200 € | 650 € |
Grabpflege pro Jahr | 60 € | 600 € | 350 € |
Provis. Grabanlage nach Beisetzung | 60 € | 400 € | 250 € |
Steinmetz und Grabstein
Zu einem Grab gehört üblicherweise ein Grabstein. Dieser wird von einem Steinmetz erarbeitet. Sie können hier zwischen vielen verschiedenen Steinarten wie etwa Granit, Sandstein oder Marmor wählen. Auch bei der Schrift haben Sie Wahlmöglichkeiten: Diese kann graviert oder aufgesetzt werden. Zudem variieren die Formen des Grabsteines nach Bedarf: Einzelgrab oder Familiengrabstätte, Urnengrabstein, Kissenform oder sogar Stele kann der Steinmetz vor Ort umsetzen.
Steinmetz | min. | max. | Ø |
Neuer Grabstein | 300 € | 4.000 € | 2.000 € |
Neue Grabeinfassung | 200 € | 1.000 € | 700 € |
Aufstellen / Versetzen | 50 € | 600 € | 250 € |
Schrift pro Buchstabe | 10 € | 30 € | 20 € |
Transprotkosten je km | 1 € | 2 € | 1,50 € |
Sargschmuck und Trauerkränze
Fester Bestandteil unserer Trauerkultur sind Trauerkränze und Blumenbuketts. Der sogenannte Sargschmuck wird von (Friedhofs-)Gärtnern in vielen unterschiedlichen Formen und Farben angeboten. Hierbei kommen sowohl regionale als auch saisonale Pflanzen zum Einsatz. Diese werden zunächst während der Zeremonie der Trauerfeier auf und um den Sarg herum platziert. Nach der Beisetzung werden die Blumengestecke, Kränze und Sträuße auf die Grabanlage gelegt.
Florist | min. | max. | Ø |
Trauerkranz | 80 € | 300 € | 170 € |
Sargschmuck / Blumenbukett | 90 € | 200 € | 130 € |
Todes- und Traueranzeigen
Um Freunde und Bekannte sowie Arbeitskollegen, Vereinskameraden oder Nachbarn über den Tod einer/eines Angehörigen zu informieren und Ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen, können Todes- und Traueranzeigen in der Tageszeitung geschaltet werden. Diese sind in vielen Fällen wichtig für die Trauerverarbeitung und die Erinnerung an die Verstorbenen.
Möglichkeiten und Preise einer Anzeigenschaltung in den Zeitungen der WESER-KURIER Mediengruppe haben wir Ihnen in der Rubrik “Preise und Musterbuch“ zusammengestellt.
Kosten rund um die Bestattung
Je nachdem, wie Sie die Beisetzung des Verstorbenen planen, sollten Sie weitere Kosten Dritter einplanen. Da diese optional sind und keinen festen Rahmen haben, können so große Unterschiede in der Kalkulation entstehen. So können zum Beispiel Kosten für das Orgelspiel oder sonstiges Musizieren in der Kirche oder Kapelle anfallen. Falls Sie nach der Beisetzung zum Leichenschmaus laden, werden Sie hierzu anfallende Bewirtungskosten haben.
Leistungen Dritter | min. | max. | Ø |
Gasthof / Bewirtung 30 Personen | 240 € | 800 € | 520 € |
Kirche / Trauerredner | 40 € | 400 € | 210 € |
Live Musik, z.B. Orgelspiel | 150 € | 200 € | 175 € |
Musik von CD | 25 € | 50 € | 45 € |
Urkunden und Bescheinigungen
Um einen Todesfall offiziell zu bescheinigen, bedarf es einer öffentlichen Urkunde. Dies ist der sogenannte Totenschein oder auch die Todesbescheinigung. In dieser werden die Personalien des Verstorbenen und unter Umständen auch die Todesursache sowie Todesart verzeichnet. Die Sterbeurkunde hingegen wird von den Standesämtern ausgestellt. Benötigt werden Sterbeurkunden beispielsweise bei der Beantragung von Erbscheinen und Versicherungsleistungen. Die Kremationsleichenschau ist die nochmalige äußere Leichenschau zur Klärung der Todesart, die laut Gesetz erneut durch einen Arzt vorgenommen werden muss.
Urkunden/Gebühren | min. | max. | Ø |
Leichenschau / Totenschein | 20 € | 130 € | 80 € |
Kremationsleichenschau | 20 € | 50 € | 50 € |
Sterbeurkunde | 6 € | 10 € | 10 € |
Weitere Kosten, die der Hinterbliebene zu tragen hat, entstehen durch rechtliche Vorgaben.
Erbe und Bestattungskosten
Wenn Sie zu den Erben gehören, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen und befürchten, dass der Verstorbene zu hoch verschuldet war, um die Bestattung zu bezahlen, können Sie sich auf die sogenannte beschränkte Erbenhaftung berufen. In diesem Fall wird das Erbe einer Nachlassverwaltung übergeben. Diese kümmert sich darum, dass das Privatvermögen des Verstorbenen mit seinen Schulden verrechnet wird. Als Erbe müssen Sie dann maximal mit der Summe für die Beisetzung haften, die Sie aus der Erbmasse des Verstorbenen erlangen.
Unterhaltspflicht und Bestattungskosten
Wenn die Bestattungskosten nicht von den Erben bzw. aus dem Erbe getragen werden können, wird als nächstes derjenige in die Pflicht genommen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.
Bestattungskosten bei Tod durch Unfall
Wenn der Tod des Verstorbenen durch eine andere Person verursacht wurde, muss diese die Bestattungskosten tragen.