Die Sternenkinder
Kinder, die bereits vor, während oder kurz nach ihrer Geburt sterben, werden häufig als Sternenkinder bezeichnet. Ursprünglich wurde der Begriff noch enger gefasst und galt nur für Babys, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wogen. Mittlerweile wird er allerdings immer häufiger auch für Kinder verwendet, die zum Teil wesentlich mehr wiegen.
© Frank Thomas Koch
Die Wortschöpfung "Sternenkind" hat ihre Wurzeln in der kindlich-religiösen Vorstellung, dass die verstorbenen Kinder "in den Himmel" kommen. Lange Zeit wurden die verstorbenen Babys als Fehlgeburten oder Totgeburten bezeichnet. Insbesondere die Tatsache, dass beide Begriffe nicht nur für das Sternenkind selbst, sondern auch für das Sterben des Babys verwendet wurden, stört viele Eltern. Sie wünschten sich eine Fokussierung auf das Kind, zudem Mütter und Väter oft bereits während der Schwangerschaft eine enge Bindung aufgebaut haben. Den Eltern lag es daher sehr am Herzen, einen eigenen Begriff für die Kinder zu finden. Auch die Begriffe "Engelskind" und "Schmetterlingskind" werden gelegentlich für Sternenkinder verwendet, sind aber wesentlich weniger verbreitet.
Der Grund, warum vor allem Kinder, deren Geburtsgewicht bei unter 500 Gramm liegt, als "Sternenkinder" bezeichnet werden, liegt in der deutschen Gesetzgebung, genaugenommen im Personenstandsgesetz. Dieses schreibt vor, dass nur Menschen, die mehr als 500 Gramm wiegen, als Personen anerkannt werden und nach ihrem Tod eine Sterbeurkunde erhalten. Die rechtliche Situation von Sternenkindern und ihren Eltern wurde im Februar 2013 vom Bundestag verhandelt und eine Änderung beschlossen, auf die die Eltern lange warten mussten.
Durch eine Petition im Jahr 2012 wurde dem Kabinett der Vorschlag vorgelegt, auch tot geborenen Kindern mit einem Gewicht von unter 500 Gramm eine „Existenz“ zuzuerkennen und sie somit personenstandsrechtlich zu erfassen. Initiiert wurde diese Petition von einem hessischen Ehepaar, das selbst drei Kinder kurz vor bzw. nach der Geburt verloren hatte. Anfang Februar 2013 wurde einstimmig durch den Deutschen Bundestag beschlossen, das Personenstandsrecht zu ändern. Anfang März 2013 wurde dieser Regelung durch den Bundesrat zugestimmt, sodass Eltern von Sternenkindern diese standesamtlich eintragen lassen können. Diese Eintragung ist auch rückwirkend möglich und unabhängig von Geburtsgewicht des Kindes.
Personenstandsrechts-Änderungsgesetz?
Durch das Inkrafttreten des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndG) vom 7. Mai 2013 ist eine Beurkundung von Sternenkindern in die Personenstandsregister zwar nicht umgesetzt worden, jedoch besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Existenz des Kindes vom Standesamt zu erhalten. Somit wird das Sternenkind mit einem Namen im Personenstandsregister verzeichnet - und kann auf einem Friedhof bestattet werden. Zwar ist dies keine Personenstandsurkunde - was vor allem für den Bezug öffentlicher Leistungen eine rechtliche Relevanz hat (Mutterschaftsgeld etwa) - aber der Kampf für die Rechte der Sternenkinder und ihrer Eltern ist hierdurch einen großen Schritt voran gekommen.
Viele Außenstehende fragen sich, warum die Anerkennung als Person ihres Sternenkindes so wichtig für viele Eltern ist. Dabei wissen die meisten nicht, was die Konsequenzen aus der gesetzlichen Regelung sind. Zum einen tauchten diese Kinder bisher nicht im Familienstammbuch auf, zum anderen bekommen sie keine Sterbeurkunde. Für die Eltern der Sternenkinder sind sie aber ein Teil der Familie und oft ebenso präsent wie lebende Kinder. Die Bewältigung der Trauer ist dann einfacher, wenn der verlorene kleine Mensch auch von außen als einmal existierende Person anerkannt wird.
Bestattungen für Sternenkinder
Es gab einen weiteren Grund dafür, dass Sternenkinder als Personen anerkannt werden sollten, der auch für Außenstehende leicht nachzuvollziehen ist: Wer nicht als Person eingetragen ist, kann auf vielen Friedhöfen nicht bestattet werden. Denn die Friedhofsordnungen schreiben vor, dass nur Personen beigesetzt werden dürfen. Mit der neuen Regelung können Sternenkinder auf jedem deutschen Friedhof beigesetzt werden.?