TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
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Fragen & Antworten

Das Trauerhilfe-Forum und der Live-Chat sind unverbindliche, kostenfreie Angebote für Jugendliche und Erwachsene, die um einen geliebten Menschen trauern und auf der Suche nach einem Weg sind, mit dieser Trauer umzugehen und zurück in den Alltag zu finden. Ein reger Austausch untereinander ist daher gerne gesehen, der Unterstützung und Trost bei der Trauerbewältigung sein soll. Im Chat gibt es immer ein offenes Ohr und viel Verständnis in schweren Zeiten


© athree23/Pixabay

Damit sich jeder im Trauerhilfe-Forum und im Chat wohlfühlt und keine Missverständnisse entstehen, wird um die Einhaltung gewisser Regeln gebeten:

Respektvoller Umgang miteinander

Es geht um einen fairen und respektvollen Umgang miteinander.
Bitte keine Beiträge posten, die andere Besucher in irgendeiner Weise verletzen könnten.
Zudem daran denken: Es wird mit Menschen kommuniziert. Bitte immer sachlich und fair bleiben.
Beiträge mit beleidigendem Inhalt und radikalen, obszönen oder rassistischen Äußerungen sind absolut tabu und werden umgehend gelöscht. In besonders schweren Fällen wird sich das Recht vorbehalten, Nutzer zu blockieren.

Werbung und fremde Inhalte

Es wird darum gebeten, auf unpassende Inhalte wie Werbebotschaften, Massen-Posts und Spam-Einträge sowie Aufrufe zur Unterstützung bei Gewinnspielen o.ä. zu verzichten. Bitte auch darauf achten, dass beim Hochladen von Fotos und Videos weder Urheber-, noch Marken- oder Nutzungsrechte Dritter verletzt werden.

Private Daten

Bitte mit den eigenen privaten Daten wie Adresse und Telefonnummer vorsichtig umgehen und daran denken, dass im Forum und auch im Gruppen-Chat jeder Besucher die Telefonnummer sehen kann und damit auch die Gefahr besteht, dass jemand belästigt wird. Im Live-Chat ist das Posten von privaten Daten untersagt.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet man sich, die Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und den Betreiber des WESER-KURIER Trauerportals von durch Beiträge ausgelösten Ansprüchen Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.

Im Folgenden finden sich Antworten auf die am häufigsten von Nutzern gestellten rechtlichen Fragen:

Technische Voraussetzungen

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es gemäß § 22 Kunsturhebergesetz bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
 

Darf ich Fotos und Videos einstellen, auf denen andere Personen dargestellt sind?

Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Befinden sich mehrere Personen auf dem Bild, so muss die Einwilligung aller eingeholt werden. Wer also Bilder von Bekannten und Freunden veröffentlicht, muss sie zunächst um Erlaubnis bitten. Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter zu fragen.
Ohne Erlaubnis sind Veröffentlichungen von Bildnissen bei folgenden Ausnahmen rechtmäßig (§23 KunstUrhG):
  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstige Örtlichkeiten erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.