Vorsorgeverträge regeln unter anderem, wie und wo man bestattet werden soll. Man muss allein die Summe hinterlegen, die die Ausgaben für die Bestattung decken.
Vorsorgeverträge werden heute von vielen Bestattern angeboten und ermöglichen dem Kunden mit dem Bestatter zu regeln, in welchem Sarg, in welcher Wäsche und auf welche Bestattungsart er beerdigt werden will. Auch kann zum Teil geregelt werden, dass der Bestatter Friedhofs- und Krematoriumsgebühren übernimmt. Die Übernahme von Grabkosten, Kosten für den Grabstein, den Grabschmuck und behördliche Urkunden können auf expliziten Wunsch ebenfalls vom Bestatter übernommen werden – wenn dies im Vorsorgevertrag so vereinbart wurde.