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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Patientenverfügung

Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen hohen Stellenwert, der auch im Krankheitsfall nicht an Wichtigkeit verliert. Der aktuelle und ganz persönliche Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Sollte man also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sein, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in der Patientenverfügung verfassten Willen an.


© Jens Schierenbeck/dpa-tmn

Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung eingeführt, um das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung auch dann zu bewahren, wenn der Mensch aktuell nicht mehr in der Lage ist, sich dazu verständlich zu äußern. So kann er im Vorhinein seinen Willen bezüglich bestimmter Situationen festlegen, der dann für Ärzte und Angehörige verbindlich ist.

Inhalt einer Patientenverfügung

Der Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zugelassen sind, die der Verlängerung des eigenen Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert das persönliche Recht auf Selbstbestimmung und ist, wie alle Vorsorgemaßnahmen, nicht allein eine Frage des Älterwerdens. Denn durch eine Krankheit oder einen Unfall kann auch ein junger Mensch in eine in eine Lage geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll und notwendig ist.

Eine Patientenverfügung sollte immer schriftlich verfasst werden. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunterzuladen. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die beispielsweise bei einem Notar vorgelegt werden können und für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind. Verlässlichere Quellen sind:

  • Die Justizministerien des Bundes und der Länder
  • Die Ärztekammern des Bundes und der Länder
  • Die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen

Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern ein höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass der Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig ist. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele.

Das setzt voraus, dass in der Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret aufgelistet und die daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benannt werden. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Ernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Auch die Frage, ob nach dem Tod Organe gespendet werden sollen, können hier geklärt werden.