Die Palliativstation
Das Wort Palliativ ist aus dem Lateinischen abgeleitet (= lat. pallium „Mantel“). Unter Palliativmedizin versteht man ein ganzheitliches (ummantelndes) Behandlungskonzept für Patienten mit einer lebensbedrohenden Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Priorität legt die Medizin hier in den Erhalt der Lebensqualität, nicht in die Verlängerung der Lebensdauer. Ärzte und Mitarbeiter halten engen Kontakt, um in diesen Einrichtungen dem Patienten bestmöglich Hilfestellung zu leisten.
© Ingo Möllers
Auf einer Palliativstation im Krankenhaus sollen bei einer unheilbaren Erkrankung die Krankheitssymptome bestmöglich gelindert werden. Der individuelle Betreuungsplan, bestehend aus medizinischen und psychosozialen Bestandteilen, wird mit den Mitarbeitern besprochen und für den Patienten ausgearbeitet. Umgeben von einen multiprofessionellen Team wird dem Patienten geholfen, seine Beschwerden zu lindern und das Ziel des Weges vorzugeben, den man während der intensiven Therapie miteinander geht.
Aus der modernen Hospizbewegung entwickelte sich das Bedürfnis, in Krankenhäusern der Palliativmedizin mehr Raum zu geben. So entstand 1983 an der Universitätsklinik Köln die erste Palliativstation. Inzwischen stehen in Deutschland über 230 dieser Einrichtungen zur Verfügung und der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt.
Ist die Lebenszeit eines Menschen durch eine schwere Krankheit nur noch sehr kurz und er leidet unter starken Symptomen (Schmerzen, Verdauungsbeschwerden, Atemnot), so kann er für einen begrenzten Zeitraum die Dienste einer Palliativstation in Anspruch nehmen. Die Aufnahme kann im Normalfall nicht akut, sondern nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen. Die meisten Palliativstationen haben Wartelisten; sobald ein Platz frei ist, kann der Einzug oder der Umzug innerhalb vom Krankenhaus stattfinden.
In vielen Krankenhäusern existiert inzwischen ein Palliativ-Konsiliardienst, der informiert wird, wenn ein Patient palliative Betreuung benötigt. Dieses multiprofessionelle Team (Ärzte, Pflegepersonal, Krankengymnasten, Sozialarbeiter) wird dann gemeinsam mit dem Betroffenen den optimalen Behandlungsplan entwerfen, in dem alle Aspekte gleichwertig berücksichtigt werden. Der Palliativ-Konsiliardienst ist auch nach dem Krankenhausaufenthalt für kompetente Weitervermittlung an die passende Einrichtung,Hospiz oder ambulante Therapie, zuständig.
Kosten
Im Regelfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Aufenthaltes einer palliativmedizinischen Einrichtung im Krankenhaus. Der für einen Krankenhausaufenthalt übliche Eigenanteil muss selbst getragen werden.
Da eine Palliativstation möglichst individuelle Pflege anbieten will, ist die Unterbringung der Patienten in Einzelzimmern obligatorisch. Hier erinnert wenig an ein nüchternes Patientenzimmer im Krankenhaus, da auf die wohnliche Gestaltung der Zimmer viel Wert gelegt wird. Zudem bietet die Station einen Aufenthaltsbereich für den Kontakt mit Angehörigen außerhalb des Zimmers, zum Kaffeetrinken oder für gemeinsame Aktivitäten an.
Manche Krankenhäuser bieten auf ihrer Palliativstation an, dass ein Angehöriger rund um die Uhr beim Patienten verweilen kann. Die Unterbringung erfolgt in einem Extra-Zimmer auf der Station oder direkt im Patientenzimmer, je nach Wunsch und Möglichkeit. Den entstehenden Rechnungsbetrag hierfür übernimmt die Krankenkasse nicht, er müssen von der jeweiligen Person selbst gezahlt werden.
Palliativmedizinisch ausgebildete Ärzte und Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Psychologen, Seelsorger und ehrenamtlichen Mitarbeiter bilden eine Einheit, die mit der intensiven Behandlung und Begleitung des Kranken in dieser Einrichtung beauftragt wird.Man widmet sich auch der spirituellen Begleitung des Einzelnen. Nach Bedarf wird Kontakt zu kirchlicher oder auch ideologiefreie Seelsorge zur psychosozialen Betreuung hergestellt.
Unterschied Palliativstation und Hospiz
Der prägnanteste Unterschied zwischen einer Palliativstation und einem Hospiz besteht darin, dass die Anwesenheit auf der Palliativstation zeitlich begrenzt ist, die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 2 Wochen. Das Ziel der Medizin ist, den Patienten medikamentös optimal einzustellen und die Beschwerden dauerhaft zu lindern. Danach kann die Weiterbetreuung palliativ zu Hause oder im Hospiz erfolgen. Ein Hospiz hingegen sieht keine zeitliche Begrenzung vor, der Bewohner wird dort bis zu seinem Ende begleitet.
Immer mehr Krankenhäuser bieten die stationäre Aufnahme auf einer Palliativstation an. Nach intensiven Teambesprechungen der Ärzte und Mitarbeiter des palliativmedizinischen Konsiliardienstes findet die Verlegung von anderen Stationen, z.B. der Onkologie, statt. Ist die Versorgung auf einer Palliativstation erforderlich, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder Angehörige zeitweise entlastet werden müssen, so sollte man umgehend mit der entsprechenden Einrichtung im Krankenhaus Kontakt aufnehmen und sich auf die Warteliste setzen lassen.
Im Anschluss an einen Aufenthalt auf einer Palliativstation besteht die Möglichkeit, die palliative Pflege auch zu Hause in Anspruch zu nehmen. Auf Verordnung des Arztes wird der Kontakt zu einem ambulanten Palliativ-Dienst hergestellt und seine Mitarbeiter mit der häuslichen Pflege beauftragt. So ist eine umfassende Versorgung auch außerhalb eines Krankenhauses möglich.
Telefonische Auskunft über die einzelnen Standorte gibt es beim Deutschen Hospiz- und Palliativ Verband e.V., Telefon 030 / 8200758-0, E-Mail info@dhpv.de.?