Der islamische Friedhof
Das deutsche Bestattungsrecht und die islamischen Bestattungsriten schließen einander oft aus. Daher lassen sich noch immer viele Muslime nach ihrem Tod in ihre Heimatländer überführen. Allerdings werden auch in Deutschland immer mehr islamische Friedhöfe oder Grabfelder errichtet, um auch Muslimen die Möglichkeit zu geben - zumindest weitgehend - nach den Regeln ihrer Religion bestattet zu werden.
© Ingo Möllers
Islamische Bestattungen finden noch heute nach einem Jahrhunderte altem Ritus statt. Dazu gehört, dass alle Gräber auf islamischen Friedhöfen oder Grabfeldern nach Mekka ausgerichtet sind. Islamische Gräber werden nicht bepflanzt. Sie werden mit einem einfachen Grabstein versehen und dann weitgehend der Natur überlassen. So schreibt es die Tradition vor. Diese Praxis hat in der Vergangenheit - auch bei Friedhöfen mit islamischen Grabfeldern - immer wieder zu Problemen zwischen den islamischen Gemeinden und den Friedhofsverwaltungen geführt.
Gründe für Überführung
Es gibt allerdings trotz eigener Friedhöfe noch immer Gründe für Muslime, sich in islamisch geprägte Länder überführen zu lassen. So gilt in Deutschland die Sargpflicht, von der man nur durch eine Einäscherung befreit werden kann. Traditionell werden Muslime aber nur in Tücher gewickelt beigesetzt. Die Feuerbestattung ist ihnen streng verboten. Außerdem sollen Muslime noch an ihrem Todestag beigesetzt werden. In Deutschland müssen allerdings mindestens 48 Stunden zwischen dem Eintritt des Todes und der Beisetzung vergehen - so ist es gesetzlich vorgeschrieben.
In Bremen ist auf dem Osterholzer Friedhof seit 1970 ein Teil für Muslime bereit gestellt worden, so dass eine Ausrichtung nach Mekka möglich ist. Auch der Friedhof Aumund beherbergt ein islamisches Grabfeld.