Das Grabnutzungsrecht
Ein Grab kann in der Regel nicht gekauft und dann von Generation zu Generation weitervererbt werden, wie es mit anderen Gütern passiert. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben.
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Das Grabnutzungsrecht ist ein Pachtverhältnis, das Sie mit dem Eigentümer eingehen, auf dessen Friedhof sich die Grabstätte befindet. Damit erwerben das Recht darauf, diese für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. In der Regel liegt dieser bei mindestens 20 und höchstens 30 Jahren und wird auch als Ruhezeit bezeichnet.
Das Grabnutzungsrecht ähnelt also einem befristeten Mietvertrag für eine Wohnung, mit dem Unterschied, dass die Gebühren nicht monatlich, sondern auf einmal und im Voraus bezahlt werden müssen.
Der Mindestzeitraum, für den Grabnutzungsrechte erworben werden müssen, liegt meist bei 20 Jahren. Das liegt vor allem daran, dass der Sarg und die sterblichen Überreste der/des Verstorbenen komplett zersetzt sein sollen, bevor die Grabstätte neu verpachtet wird.
Familiengräber
Sie können die Grabnutzungsrechte über die ursprünglich vereinbarte Zeit hinaus verlängern. Das ist insbesondere bei Familiengräbern, in denen viele Generationen der gleichen Familie bestattet werden, üblich. Sie müssen sich übrigens keine Sorgen machen: Die Friedhofsverwaltung wird Sie rechtzeitig informieren, wenn Ihre Grabnutzungsrechte auslaufen, so dass Sie dann in Ruhe entscheiden können, ob Sie diese verlängern möchten oder nicht.