Die Friedhofsverwaltung
Die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen werden in Deutschland im Friedhofs- und Bestattungsrecht geregelt, das Sache der einzelnen Bundesländer ist. Für die Einhaltung dieses Rechts und für alle anderen administrativen Aufgaben ist wiederum die Friedhofsverwaltung verantwortlich – beziehungsweise in Bremen der Städtische Umweltbetrieb.
© Frank Thomas Koch
Friedhofsverwaltung und Friedhofsordnung
Jeder einzelne Friedhof hat eine Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Einhaltung die Friedhofsverwaltung sicherstellen soll. In der Regel werden in dieser Ordnung Dinge wie die Öffnungszeiten, Nutzungsrechte, Ruhezeiten, Bestattungen, Trauerfeiern, Grabgestaltung und Verhaltensregeln festgeschrieben. Auch welche Formen von Gewerbe und Werbung auf den Friedhöfen gestattet sind, legt die Friedhofsverwaltung fest.
Oft behalten die Friedhofsverwaltungen sich vor, Grabsteine zu genehmigen bzw. nicht zu erlauben. Überhaupt kann die Friedhofsverwaltung mitunter großen Einfluss auf die Grabgestaltung nehmen. Auf den meisten Friedhöfen ist es beispielsweise nicht gestattet, das Grab einfach sich selbst zu überlassen, damit der Friedhof insgesamt ein stimmiges Gesamtbild abgibt, zu dem auch eine bestimmte Bepflanzung gehört.
Wie weit der Einfluss geht, den sich die Friedhofsverwaltung in der Friedhofsordnung einräumt, kann nicht pauschal gesagt werden. Hier hilft nur ein Blick in die Friedhofsordnung Ihres Friedhofs.
Friedhofsverwaltung und Friedhofsgebührenordnung
Zusätzlich zur Friedhofsordnung gibt es eine Friedhofsgebührenordnung. Hierin wird genau festgehalten, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden.
Zu den Friedhofsgebühren zählen zumeist:
- Grabkosten
- Bestattungsgebühren
- Gebühren für die Aufstellung eines Grabsteins
Die Gebühren werden in der Regel nicht von der Friedhofsverwaltung, sondern vom Stadtrat festgelegt, sodass sie von Stadt zu Stadt stark variieren können.