Die Friedhofsordnung
Das Friedhofsrecht wird von den meisten Ländern im Bestattungsgesetz festgeschrieben und lässt den einzelnen Gemeinden bei der Gestaltung ihrer Friedhöfe relativ viele Freiheiten. Zudem kann jeder Friedhof eine eigene Friedhofsordnung oder -satzung besitzen, in der genau festgehalten ist, was die Grabnutzer dürfen und was nicht. Für viele Friedhöfe in der Hansestadt gilt die Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe des Umweltbetriebs Bremen.
© Marina Köglin
Grabgestaltung
Nicht nur kirchliche Friedhöfe haben meist strenge Regeln, was die Gestaltung der Grabsteine und Gräber angeht. So sind auf vielen kirchlichen Friedhöfen alle Symbole, die nicht christlichen Ursprungs sind, verboten. Auch die Bepflanzung der Gräber ist in der Friedhofsordnung geregelt. Anders als im Islam oder Judentum, wo die Gräber meist nicht künstlich bepflanzt werden, ist eine Bepflanzung hierzulande normalerweise vorgeschrieben. Der Friedhof soll ein insgesamt ansprechendes Erscheinungsbild haben, zu dem auch die einzelne Grabbepflanzung beitragen soll.
Grabsteine
Auch Größe und Art der Grabsteine wird in den Friedhofsordnungen geregelt. Sie dürfen meist eine bestimmte Größe nicht überschreiten und müssen auch optisch den Anforderungen der Friedhofsverwaltung genügen. Da die Friedhofsverwaltungen jeden Grabstein ablehnen können, sollten Sie sich vor dem Kauf unbedingt absichern, dass Ihnen das Aufstellen des Steins auch erlaubt wird.
Dass der Grabstein von einem Fachmann aufgestellt werden muss, ist übrigens nicht in der Friedhofsordnung, sondern in der deutschen Unfallverordnung geregelt.
Trauerhalle
Sofern der Friedhof über eine eigene Trauerhalle oder Kapelle verfügt, wird auch deren Benutzung in der Friedhofsordnung geregelt. Hier sind die Regelungen völlig unterschiedlich. Manche Friedhofsverwaltungen erlauben den Nutzern viele Freiheiten, andere schränken sie sehr ein. Grundsätzlich sind die Regeln bei kirchlichen Friedhöfen meist strenger, wobei es auch hier Ausnahmen gibt.
Weitere Regeln auf dem Friedhof
Darüber hinaus sind in der Friedhofsordnung beispielsweise Öffnungs- und Ruhezeiten sowie das Verhalten auf dem Friedhof geregelt. Auch wann Beerdigungen stattfinden dürfen oder welche gewerblichen Betätigungen erlaubt sind, ist hier festgehalten.