Weltliche Bestattungen
Bei einer weltlichen Bestattung handelt es sich um eine Trauerfeier für einen Verstorbenen, die losgelöst von religiösen Vorstellungen stattfindet. In der Regel entscheiden sich Angehörige für diese Form der Gedenkzeremonie, wenn der Tote nicht getauft war oder der Kirche ablehnend gegenüberstand.
© Frank Thomas Koch
In den letzten Jahren wird die Zahl der weltlichen Bestattungen immer größer, was auf die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse zurückzuführen ist. Immer mehr Menschen wenden sich von den großen Religionen ab und leben außerhalb der damit verbundenen Konventionen. Viele von ihnen möchten auch nach ihrem Tod nicht mit den Kirchen in Berührung kommen und entscheiden sich daher für eine weltliche Bestattung.
Die weltliche – auch säkulare – Trauerfeier besteht aus drei Teilen: Zunächst soll der/des Verstorbenen gedacht werden, dann wird an das Leben des Toten erinnert und schließlich wird der geliebte Mensch seinem Grab übergeben. Dabei sind auch die Bestattungsarten bei weltlichen Bestattungen höchst unterschiedlich. Der Ablauf einer weltlichen Bestattung ist also grundsätzlich der kirchlichen ähnlich, da auch konfessionslose Menschen nicht auf diese tröstlichen Rituale verzichten möchten. Es werden nur die religiösen Texte und Zeremonien durch weltliche ersetzt.
Eines haben die meisten weltlichen mit anderen Bestattungen gemein: Meist wird eine Trauerrede gehalten. Während diese bei einer christlichen Bestattung vom Geistlichen gehalten wird, werden für eine weltliche Bestattung oft professionelle Trauerredner engagiert, die nicht an eine bestimmte Konfession gebunden sind. Selbstverständlich können sich die Angehörigen auch selbst einbringen, die Trauerrede halten oder zusätzlich einige Worte sagen.
Alternative Grabstätten
Für weltliche Bestattungen stehen verschiedene Friedhöfe zur Verfügung. Neben den städtischen Friedhöfen gibt es zahlreiche Ruheforste oder alternative Grabstätten. Auch Seebestattungen sind im Rahmen einer weltlichen Bestattung möglich. Zudem haben viele Gemeinden auch ein Abkommen mit einem kirchlichen Friedhof, das es gestattet, dort auch Menschen mit anderer oder ohne Konfession zu bestatten.