Die Feuerbestattung
Im Zuge der Bestattungsvorsorge kann geklärt werden, welche Art der Bestattung gewünscht ist. Gerade in Großstädten erfolgt immer häufiger eine Feuerbestattung.
© Christian Kosak
Bei dieser Art der Bestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche danach in einer Aschekapsel oder Schmuckurne auf dem Friedhof oder in einem Friedwald beigesetzt. Hinterbliebene haben somit auch bei einem Urnengrab einen Ort, an dem sie gedenken und trauern können.
Bei der Entscheidung über die Bestattungsart spielen häufig auch die Kosten eine Rolle. Die Feuerbestattung gilt als günstige Variante, da die Kosten deutlich unter denen einer Erdbestattung liegen. Dies hat zwei Gründe: Bei einem kleinen Urnengrab fallen generell geringere Miet- und Pflegekosten als für ein Erdgrab an und auch die Urne selbst kostet weniger als ein Sarg. In Deutschland gilt jedoch die sogenannte Sargpflicht für die Kremation, was bedeutet, dass auch bei der Feuerbestattung Kosten für einen Sarg entstehen, auch wenn es sich dabei um eine weniger aufwändige und preiswerte Ausführung handeln kann.
Die Trauerfeier bei einer Feuerbestattung findet meistens einige Tage vor der Urnenbeerdigung statt, damit die Angehörigen während der Aufbahrung gebührend von der/dem Verstorbenen im Sarg Abschied nehmen können. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Trauerfeier mit der Urne abzuhalten, dann können alle Trauergäste auch an der Beisetzung teilnehmen und müssen kein zweites Mal anreisen.
Bei einer Feuerbestattung wird vor der Kremation eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen, um nochmals genau die Identität des Verstorbenen und die Todesursache zu überprüfen. Der Grund dafür ist, dass nach der Einäscherung keine Untersuchung mehr möglich ist. Fragen Sie ruhig beim Bestatter nach diesen zusätzlichen Kosten für die weitere Untersuchung nach.
Außerdem muss eine sogenannte Kremationsverfügung unterschrieben vorliegen, die den ausdrücklichen Wunsch der/des Verstorbenen enthält, nach dem Tod eingeäschert zu werden. Liegt diese nicht vor, müssen die Hinterbliebenen glaubhaft bezeugen, dass eine Verbrennung der Wunsch der/des Toten war.
Bestattung der Urne
Da die Bestattung in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - dem sogenannten Friedhofszwang unterliegt, ist es den Hinterbliebenen nicht erlaubt, die Asche nach der Kremation privat zu verstreuen oder die Urne mit nach Hause zu nehmen. Auf einigen Friedhöfen ist es jedoch erlaubt, die Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung zu verstreuen. Wer andere Formen der Urnenbestattung oder des Umgangs mit der Asche wünscht, muss auf das nahe Ausland ausweichen – dort ist es möglich, die Asche vom Ballon aus zu verstreuen, in einen Fluss oder See zu geben oder sie an einem wunderschönen Ort in der Natur zu beerdigen. Bestatter sind bei der Erkundung der Möglichkeiten sicher gerne behilflich.